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Steuerliche Hinweise

Spenden natürlicher Personen an die FDP können bis zu einer Obergrenze steuerlich abgesetzt werden. Diese Grenze liegt für Einzelpersonen bei 3.300 Euro/Jahr (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten bei 6.600 Euro/Jahr). Bei Spenden bis zu einem Betrag von 1.650 Euro/Jahr (bzw. Ehepartner 3.300 Euro) ermäßigt sich die Steuerschuld um genau 50 Prozent des gespendeten Betrages (§ 34g EStG). Bei Summen über diesen Betrag hinaus entspricht die Steuerersparnis dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer (§ 10b EStG). Spenden juristischer Personen (z.B. GmbH, AG) sind möglich, dürfen aber nicht als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

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Meldung | 11.03.2010

Trotz schwieriger Haushaltssituation ist Sicherung der Qualität vorderstes Ziel

Zu den heute vorgestellten Konsolidierungsanstrengungen des Staatsministeriums für Kultus und Sport erklärt Norbert Bläsner, bildungspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: "Auch wenn ...mehr

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Meldung | 11.03.2010

Kein 'Weiter so' in der sächsischen Förderpolitik

  Zum heute im Landtag behandelten CDU/FDP-Antrag "Wirtschaftsförderung zukunftsfähig ausrichten - Verfahren entbürokratisieren und mittelstandsfreundlicher gestalten" erklärt Torsten Herbst, ...mehr

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Meldung | 11.03.2010

Chemnitzer Wirtschaft wirbt überdurchschnittlich viele Fördergelder ein

Die Unternehmen in der Stadt Chemnitz haben im vergangenen Jahr Fördermittel im Rahmen der einzelgewerblichen Investitionsförderung (GA-Förderung) in Höhe von 54,51 Euro pro Einwohner zur Verfügung ...mehr

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Meldung | 11.03.2010

Konsolidierungsmaßnahmen mit richtiger Prioritätensetzung

Wissenschafts- und Kunstministerin Prof. Dr. Dr. Sabine Irene Freifrau von Schorlemer hat heute die Konsolidierungsmaßnahmen ihres Hauses für das laufende Jahr vorgestellt. Insgesamt müssen im Bereich des ...mehr

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