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FDP Sachsen
Kto.: 5363601
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Steuerliche Hinweise

Spenden natürlicher Personen an die FDP können bis zu einer Obergrenze steuerlich abgesetzt werden. Diese Grenze liegt für Einzelpersonen bei 3.300 Euro/Jahr (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten bei 6.600 Euro/Jahr). Bei Spenden bis zu einem Betrag von 1.650 Euro/Jahr (bzw. Ehepartner 3.300 Euro) ermäßigt sich die Steuerschuld um genau 50 Prozent des gespendeten Betrages (§ 34g EStG). Bei Summen über diesen Betrag hinaus entspricht die Steuerersparnis dem persönlichen Steuersatz der Einkommensteuer (§ 10b EStG). Spenden juristischer Personen (z.B. GmbH, AG) sind möglich, dürfen aber nicht als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.


FDP hilft e.V.

Meldung | 20.07.2012

Monika Harms hervorragend für Kommission zur Überprüfung des Verfassungsschutzes geeignet

Kritik der Linke-Fraktion zurückgewiesen

Sachsens Innenminister, Markus Ulbig (CDU), hat eine unabhängige Kommission zur Überprüfung der Arbeitsabläufe und Strukturen beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) berufen. Dazu und zur Kritik der Linke-Abgeordneten Kerstin Köditz insbesondere zur Berufung der ehemaligen Generalbundesanwältin Monika Harms erklärt Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

"Die Berufung der Expertenkommission und insbesondere die Benennung der ehemaligen Generalbundesanwältin Monika Harms begrüße ich ausdrücklich. Als hochqualifizierte Juristin mit großer Sachkenntnis - insbesondere was die Behördenstrukturen angeht - ist sie hervorragend für die Mitgliedschaft in der Expertenkommission geeignet. Ihre Benennung bietet die große Chance, wichtige Impulse und Anregungen für eine Neuausrichtung des sächsischen Verfassungsschutzes zu erhalten. Umso unverständlicher finde ich die Kritik der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz: Frau Harms ist aufgrund ihrer unabhängigen und sachlichen Amtsführung als Generalbundesanwältin über jeden Zweifel der Parteilichkeit erhaben. Ihre Ernennung ist ein wahrer Gewinn für Sachsen."


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